Interne Serviceleistungen
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Ein Mitarbeiter des Universitätsarchivs stellt einen Archivkarton in einem Magazinraum in das entsprechende Regalfach
Archivierung im Magazin des Universitätsarchivs

Interne Serviceleistungen des Universitätsarchivs

Das Universitätsarchiv bietet neben der klassischen Archivtätigkeit diverse RUB-interne Services an. Denn um die vollständige Sicherung der historischen Überlieferung der RUB zu wahren, sind alle Mitglieder der RUB dazu aufgerufen – und zugleich laut Archivgesetz NRW dazu verpflichtet – Akten, Dokumente und andere mediale Werke aus ihrem Bereich nach der jeweiligen Aufbewahrungsfrist dem Universitätsarchiv zur Übernahme anzubieten. Dies betrifft alle Teile der Universität wie Verwaltung, Einrichtungen, Fakultäten, Institute und Lehrstühle.

Im Umkehrschluss bedeutet das für Sie als abgebende Stelle: Damit Sie weder in der Menge alter Akten versinken müssen, noch diese unzulässigerweise eigenständig entsorgen oder vernichten, steht Ihnen das Universitätsarchiv offen und kooperativ zur Seite. Wir unterstützen Sie durch Beratungen im Vorfeld, bei der Aussonderung und organisieren gemeinsam mit Ihnen den Transport zu uns ins Archiv. Auch nach der Verzeichnung und Archivierung im Universitätsarchiv gilt: Sie können Ihre abgegebenen Dokumente nach der Übernahme auf Wunsch jederzeit bei uns einsehen. Gleichzeitig wird der Zugriff auf die Akten durch Dritte durch gesetzliche Sperrfristen reguliert.

Ausführlichere Informationen zur Rolle des (Universitäts-)Archivs an der RUB, unseren Zielen und Absichten finden Sie unter dem Reiter: Archivierung an der RUB (folgt demnächst). Wichtige Begriffe werden unter dem Reiter: Glossar (folgt demnächst) erläutert.

Services kurzgefasst:

  • Beratung zur den Themen Aktenführung und -aufbewahrung
  • Beratung zur den Themen Aussonderung, Abgabe an das und Übernahme von Akten im Universitätsarchiv
  • Informationen über die Aufbereitung der abgegebenen Akten sowie zu den Themen Archivierung und Benutzung im Universitätsarchiv
  • Auskünfte und Vermittlung

Beratung zur Aktenführung und -aufbewahrung

AKTENFÜHRUNG

+++ Folgt in Kürze +++

AUFBEWAHRUNG

Aufbewahrung meint die temporäre Verwahrung von Akten, Unterlagen und anderer Informationen bei der (akten-)führenden Stelle , die klassischerweise mit dem sog. Aktenschluss beginnt, und nicht mit dem eigentlichen Prozess der Archivierung gleichzusetzen ist: Aufbewahrung ≠ Archivierung.

Mit dem Moment andem die jeweiligen Vorgänge in Ihrer Einrichtung im Sinne der gültigen Geschäftsordnung beendet bzw. Akten geschlossen werden, müssen sämtliche Unterlagen – ganz gleich ob analog oder digital – zunächst von Ihnen, der aktenführenden Stelle, vor Ort aufbewahrt werden, bevor die Folgeschritte zur Aussonderung und Archivierung bzw. Vernichtung erfolgen.

Denn bedenken Sie: Die in der Verwaltung der RUB entstehenden Unterlagen sind Eigentum der Universität! Dies betrifft alle Teile der Universität wie Verwaltung, Einrichtungen, Fakultäten, Institute, Lehrstühle etc. Die Vernichtung von Akten, Dokumenten und anderen medialen Werken darf ausschließlich unter Wahrung der universitätsinternen und gesetzlichen Vorgaben, die auf dieser Seite erläutert werden, erfolgen.

Die Aufbewahrung gewährt zunächst, dass der Zugang zu den bereits geschlossenen Akten bei Bedarf vor Ort möglich bleibt.

Je nach Akten- und Dokumenttyp bestehen unterschiedliche Aufbewahrungsfristen, die im Einzelnen durch die aktuelle Richtlinie (2022) der Kanzlerin und des Rektors geregelt sind. Da die Richtlinie nicht alle auf dem Campus existierenden Formate abdecken kann, wenden Sie sich im Zweifel über die jeweils gültige Aufbewahrungsfrist gern direkt an das Universitätsarchiv. In Absprache mit Ihnen klären wir, welche Unterlagen für wie lange aufzubewahren sind.

Sind die für Ihre Akten zutreffenden Aufbewahrungsfristen kurz davor abzulaufen oder bereits abgelaufen, beginnt der Prozess der Aussonderung (s. nächstes Thema). Bevor die Aussonderung beginnt, gilt zuvor jedoch ausnahmslos:

Wenn Sie absehen können, dass die Aufbewahrungsfrist Ihrer Akten dem Ende zugeht, muss Kontakt mit dem Universitätsarchiv aufgenommen werden. Der Prozess der Aussonderung wird stets von dem Universitätsarchiv begleitet.

Im Rahmen einer Sichtung (je nach Komplexität vor Ort bei Ihnen oder telefonisch), schauen wir uns gemeinsam mit Ihnen die aufbewahrten Akten an, klären, ob alle Fristen eingehalten wurden, und entscheiden im Sinne der Aussonderung, welche Akten vom Universitätsarchiv übernommen werden und welche letztlich vernichtet werden können. Die finale Entscheidung über die Vernichtung trifft das Universitätsarchiv.

Weiterhin gilt hier: Archivgesetz Nordrhein-Westfalen

Aussonderung, Abgabe und Übernahme von Akten

Nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfristen erfolgt die Entscheidung des Universitätsarchivs über die Aussonderung oder Abgabe der Akten.

Vorbereitung der Abgabe:

Zur Vorbereitung der weiteren Schritte ist die Anfertigung einer Liste über die abzugebenden Akten empfehlenswert, welche

  • die laufende Nummer der Akte,
  • einen Kurztitel (z. B. die Rückenbeschriftung),
  • die Laufzeit (Jahre des ältesten und des jüngsten Schriftstücks) und
  • ggf. Ihr Aktenzeichen

enthält. Eine solche Liste ist zum einen dienlich bei der Sichtung der Akten, zum anderen Grundlage zur Anfertigung einer Übergabeliste an das Universitätsarchiv. Das Universitätsarchiv stellt in jedem Fall nach Sichtung und Abgabe/Abtransport eine Übernahmeliste zur Verfügung, die unsere Akzessionsnummer und die (Übernahme-)Nummer einer jeden Verzeichnungseinheit enthält, sodass jederzeit der Verbleib oder die Vernichtung der Unterlagen nachvollziehbar bleibt.

Übernahme:

Bei kleineren Abgaben holen Archivmitarbeitende die Akten bei Ihnen ab; bei größeren Beständen muss von der abgebenden Stelle der Umzugsdienst in Anspruch genommen werden. Eine regelmäßige Aussonderung lohnt sich daher und kann zügig und kurzerhand durch das Archiv angeboten werden.

Vernichtung:

Nach der Freigabe zur Vernichtung der gesichteten Akten durch das Universitätsarchiv können diese sachgerecht von Ihnen entsorgt werden. Bedenken Sie, dass Akten, die personenbezogene oder vertrauliche Informationen enthalten, entsprechend sicher entsorgt werden müssen. Alle weiteren Infos zur sachgerechten Entsorgung und Vernichtung entnehmen Sie der Seite der Stabsstelle für Informationssicherheit.

Bei größeren Mengen zu vernichtender Akten finden Sie auf der Website des Sachgebiets Entsorgung der Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz alle Informationen bspw. über die Bereitstellung und Abholung von Sicherheitsbehältern (240 und 450 l).

Aufbereitung der Akten im Universitätsarchiv

Übernommene Akten werden von uns erfasst, verzeichnet und gesichert aufbewahrt.

Während der Erfassung und Verzeichnung erhalten die Akten zunächst möglichst umfassende und aussagekräftige Titel mit Hinweisen auf interessante Details. Im Zuge dieser Arbeiten entsteht das entsprechend ausführliche Bestandsverzeichnis (‚Findbuch‘), von dem die abgebende Stelle auf Wunsch ein Exemplar erhält. Im Bestandsverzeichnis werden zudem die entsprechenden Sperrfristen der Akten aufgeführt, falls diese beispielsweise personenbezogene Daten enthalten. Alle Akten haben automatisch eine Sperrfrist von mind. 30 Jahren (nach Aktenschluss). Schließlich erfolgt die konservatorische Behandlung, unter anderem die Umbettung und Umlagerung der Akten, unter Beibehaltung der ursprünglichen inneren Ordnung des Vorgangs, in alterungsbeständige Archivmappen.

Ungeachtet der Sperrfristen stehen für Sie als abgebende Stelle die Unterlagen unbeschränkt zur Verfügung, ggf. auch als zeitlich befristete ‚Rücknahme‘, wenn dienstliche Gründe dieses erforderlich machen.

Auskünfte und Vermittlung

Sie sind Sie uns als Benutzer*innen willkommen und wir stehen – sei es im dienstlichen Zusammenhang oder bei sonstigem Forschungsinteresse – für Auskünfte zur Universitätsgeschichte, für die Bereitstellung von Unterlagen zur Einsichtnahme in unserem Lesesaal sowie für Führungen und Seminare im Kontext unseres Archiv gern zur Verfügung.

Serviceportal

Unsere Dienstleistungen im Serviceportal

Weitere Informationen zu den Themen im RUB-internen Serviceportal:

  • Assistent zur Aktenabgabe und -aussonderung

Zum Assistenten

Bitte beachten: Das Serviceportal steht nur Beschäftigten der RUB innerhalb des Campusnetzwerks zur Verfügung.

Auf zwei Regalbrettern befinden sich diverse Diasammlungen in transparenten Boxen, eine Publikationsreihe, deren Buchrücken zusammen ein Foto, auf dem der Schriftzug "Universität" zu sehen ist, ergeben, sowie diverse kleinere Materialien in Kartonagen zu sehen.
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