- An der Hochschule zeigt sich die Diskriminierung aufgrund von Behinderung oder Erkrankungen an unterschiedlichen Stellen, etwa bei der nicht barrierefreien Gestaltung von Lehr- und Lernmaterial oder wenn Räumlichkeiten für bestimmte Personengruppen nicht zugänglich sind.
- Aber auch: Einer Studentin mit psychischer Erkrankung wird durch eine Lehrperson die Studierfähigkeit bzw. die Fähigkeit zu späterer beruflicher Praxis abgesprochen.
- Oder: Im Alltag wird ‚behindert‘ als Schimpfwort oder beim Fluchen verwendet.