Gegen Diskriminierung an der RUB

Diskriminierungskategorien – Behinderung und Erkrankung

Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen oder Erkrankungen (oder Menschen, denen solche zugeschrieben werden), erfahren Diskriminierung auf verschiedenen gesellschaftlichen Ebenen.

Bei der Diskriminierung aufgrund von Behinderung und Erkrankung kann die Beurteilung von Personen hinsichtlich ihrer körperlichen, geistigen und psychischen Fähigkeiten und Funktionen als „Ableismus“ bezeichnet werden.

„Ableismus“ ist eine direkte Übersetzung des englischen ableism und setzt sich zusammen aus to be able (= dt. fähig sein) und der Endung –ism (= dt.: ismus).

Beispiele

  • An der Hochschule zeigt sich die Diskriminierung aufgrund von Behinderung oder Erkrankungen an unterschiedlichen Stellen, etwa bei der nicht barrierefreien Gestaltung von Lehr- und Lernmaterial oder wenn Räumlichkeiten für bestimmte Personengruppen nicht zugänglich sind.
  • Aber auch: Einer Studentin mit psychischer Erkrankung wird durch eine Lehrperson die Studierfähigkeit bzw. die Fähigkeit zu späterer beruflicher Praxis abgesprochen.
  • Oder: Im Alltag wird ‚behindert‘ als Schimpfwort oder beim Fluchen verwendet.
Unterschied Beeinträchtigung und Behinderung

Die Disability Studies unterscheiden zwischen Beeinträchtigung und Behinderung:

Unter Beeinträchtigung werden die körperlichen und kognitiv-psychischen Dimensionen bezeichnet, während Behinderung auf die sozialen Dimensionen verweist, durch die ein Mensch eventuell erst behindert wird.

Dieses soziale Modell von ‚Behinderung‘ lenkt den Fokus weg von den individuellen Beeinträchtigungen eines Menschen, hin zu Fragen nach gesellschaftlichen Bedingungen, die eine gleichberechtigte Teilhabe erschweren oder verhindern: Eine Person ist nicht behindert, sondern wird behindert.

Diese Perspektive nimmt gesellschaftlichen Ausschlussmechanismen sowie Möglichkeiten, diese zu verändern, in den Blick.

Ableismus beginnt bereits mit der Sprache, wenn Menschen auf ihre Behinderung reduziert und als Behinderte angesprochen werden; diversitätssensiblere Sprachformen wie „Menschen mit Behinderung“ benennen zuerst den Menschen und dann die gesundheitliche Situation.

Eine Nicht-Bezeichnung kann jedoch dazu führen, mögliche Bedarfe zu übersehen und zu vernachlässigen. Dieses Dilemma gilt es auch im Hochschulkontext zu reflektieren und Studierende sowie Mitarbeiter*innen mit Behinderungen als Expert*innen ihrer Situation anzuerkennen.

Barrieren an der RUB abbauen

Mit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 erhalten Menschen mit Behinderungen einen Anspruch auf volle gesellschaftliche Gleichstellung basierend auf ihren allgemeinen Menschenrechten.

Im Kontext Hochschule heißt das, dass jegliche Barrieren abgebaut werden müssen, die eine gleichberechtigte Teilhabe am Studium erschweren oder verhindern. Studierende mit Behinderungen haben einen Anspruch auf Gleichstellung und Antidiskriminierung, sowohl bei Studienaufnahme als ich im Studienverlauf.

An der RUB fördern verschiedene Einrichtungen, Vertretungen und Projekte die Barrierefreiheit an der RUB.

Was ist Diskriminierung?
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