Gegen Diskriminierung an der RUB

Diskriminierungskategorien – Sexualisierte Diskriminierung

Sexualisierte Diskriminierung umfasst jede sexualisierte Form von (persönlich empfundener) Grenzverletzung als Ausdrucksform von Macht und Überlegenheit. Sie schreibt Personen die Rolle von unterlegenen Objekten zu, Betroffene werden auf ihre körperlichen Merkmale reduziert oder als sexuell verfügbar adressiert.

Zur sexualisierten Diskriminierung zählen auch strafrechtlich relevante Grenzverletzungen wie Stalking, Exhibitionismus, sexualisierte Übergriffe und gewalttätige Handlungen bis hin zu Vergewaltigung, die als sexualisierte motivierte Gewalt zu werten sind.

Formen sexualisierter Diskriminierung

  • verbale Grenzverletzungen: abfällige und sexistische Bemerkungen über Aussehen, Verhalten und Kleidung, sexualisierte Witze, Androhung von Gewalt, Verfolgung oder Nötigung,
  • non-verbale Grenzverletzungen: sexualisierte Gesten und Blicke, Anstarren, Aufhängen und Verbreiten von sexistischen Inhalten, z.B. in Kalendern, Werbung, Flyern, Bildschirmschonern oder in den Sozialen Medien,
  • körperliche Grenzverletzungen und Gewalt: unerwünschte körperliche Nähe und Berührungen, Aufforderung zu und Erzwingen von sexuellen Handlungen, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung.

Eine Form sexualisierter Diskriminierung ist die sexualisierte Belästigung. Hierbei sind unerwünschte Verhaltensweisen gemeint, die sexualisiert und geschlechtsbezogen sind. Sie verletzten die Würde der belästigten Person, indem sie durch sexuelle Anspielungen und unangemessene körperliche Berührungen eingeschüchtert, beleidigt, erniedrigt und/oder beschämt wird.

Sexualisierte Belästigung meint nicht

  • Sympathie oder sexuelle Anziehung, die auf Gegenseitigkeit beruht,
  • körperliche Berührungen, Flirt und Liebesverhältnis in beiderseitigem Einverständnis,
  • vertrautes Arbeitsklima auf freundschaftlicher Basis.
Kriterien zur Abgrenzung von Flirt und sexualisierter Belästigung

  • Unerwünschtheit,
  • Erniedrigung und Abwertung,
  • Einseitigkeit,
  • Grenzüberschreitung, Grenzverletzungen,
  • das Versprechen beruflicher Vorteile bei sexuellem Entgegenkommen,
  • das Androhen beruflicher Nachteile bei Verweigerung
Was ist Diskriminierung?
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