Solche Zuschreibungen, die das Lebensalter betreffen, führen zu Einschränkungen von Teilhabe und selbstbestimmtem Leben. Das Diskriminierungsverbot bezieht sich sowohl auf jüngeres als auch älteres Lebensalter.
Im Kontext der Hochschule spielt das Alter eine Rolle beispielsweise beim Hochschulzugang, Stellenausschreibungen und Einstellungsverfahren, Studienfinanzierungsfragen sowie Zugängen zu Stipendien und Weiterbildungen.
Darüber hinaus spielen insbesondere für die Beschäftigten an Hochschulen Fragen rund um Ruhestands- beziehungsweise Renteneintrittsregelungen sowie altersbezogene Aspekte durch Berufungs-, Einstellungs- und Verbeamtungsgrenzen oder Altersgrenzen eine Rolle.
Auch beim Diskriminierungsmerkmal Alter gibt es häufig spezifische Verschränkungen mit anderen Diskriminierungskategorien, wie etwa Geschlecht, Behinderung beziehungsweise Erkrankung oder Herkunft.