Gegen Diskriminierung an der RUB

Diskriminierungskategorien – Lebensalter

Diskriminierung kann aufgrund des (wahrgenommenen) Lebensalters passieren. Häufig steht hinter den Benachteiligungen die Annahme, dass Menschen aufgrund ihres Lebensalters bestimmte Fähigkeiten entweder noch nicht oder nicht mehr besitzen.

Solche Zuschreibungen, die das Lebensalter betreffen, führen zu Einschränkungen von Teilhabe und selbstbestimmtem Leben. Das Diskriminierungsverbot bezieht sich sowohl auf jüngeres als auch älteres Lebensalter.

Im Kontext der Hochschule spielt das Alter eine Rolle beispielsweise beim Hochschulzugang, Stellenausschreibungen und Einstellungsverfahren, Studienfinanzierungsfragen sowie Zugängen zu Stipendien und Weiterbildungen.

Darüber hinaus spielen insbesondere für die Beschäftigten an Hochschulen Fragen rund um Ruhestands- beziehungsweise Renteneintrittsregelungen sowie altersbezogene Aspekte durch Berufungs-, Einstellungs- und Verbeamtungsgrenzen oder Altersgrenzen eine Rolle.

Auch beim Diskriminierungsmerkmal Alter gibt es häufig spezifische Verschränkungen mit anderen Diskriminierungskategorien, wie etwa Geschlecht, Behinderung beziehungsweise Erkrankung oder Herkunft.

Beispiele

  • In einer Stellenausschreibung wird nach einer*einem „jungen, engagierten Mitarbeitenden“ gesucht, was die Fähigkeit und das Engagement von älteren Bewerber*innen kategorisch ausschließt.
  • Eine Hochschule legt die Grenze für Vertragsverlängerungen zum Zwecke der Qualifikation (Habilitation) bei 40 Jahren fest.
Bildliche beispielhafte Darstellung eines Dokuments.
Was ist Diskriminierung?
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