Gegen Diskriminierung an der RUB

Diskriminierungskategorien – Soziale Herkunft

Die Diskriminierung aufgrund der sozialen Herkunft oder des sozialen Status wird auch klassistische Diskriminierung genannt.

Klassismus geht einerseits damit einher, dass Personen und Personengruppen von materiellen Ressourcen und politischer Partizipation ausgeschlossen werden, andererseits zeigt er sich, indem diesen Personen Respekt und Anerkennung verwehrt werden.

Diese Verweigerung basiert auf der Positionierung dieser Menschen aufgrund ihres sozioökonomischen Status oder ihrer Herkunft der Gesellschaft.

Dies betrifft etwa Geringverdienende, Erwerbssuchende, Überschuldete, Alleinerziehende, Wohnungslose, Menschen mit Hauptschulabschluss, Menschen mit Psychiatrie- oder Gefängnisaufenthalten oder Analphabet*innen.

Zum Begriff „Klasse“

Pierre Bourdieu bezeichnet mit dem Begriff Klasse soziale Räume. Diese unterscheiden sich mit Blick auf das Vorhandensein von Ressourcen aus

  • Ökonomischem Kapital, z.B. Geld oder Immobilien, Aktien oder Fonds
  • Kulturellem Kapital, z.B. Bildung
  • Sozialem Kapital, z.B. interpersonale Netzwerke, Beziehungen

Für Personen, die in materieller Armut aufwachsen, ist das Überwinden dieser Armut zunehmend schwieriger geworden und kann sich durch Generationen einer Familie durchziehen. Aber auch die kulturellen oder materiellen Ressourcen und Netzwerke einer Familie, also große Teile der sozialen Herkunft, prägen die Bildung eines Kindes.

Mit Blick auf das selektive Bildungssystem in Deutschland belegen zahlreiche Studien den Zusammenhang zwischen Bildungserfolg und sozialer Herkunft.

Klassistische Diskriminierung hat Einfluss auf Zugang zu Bildung

Je höher der Bildungsbereich, desto mehr Personen werden aufgrund ihrer sozialen Herkunft ausgesiebt, beispielsweise über Mechanismen wie Gymnasialempfehlungen oder N.C.s an Hochschulen.

Dies zeigt sich in der geringeren Bildungsbeteiligung von Kindern aus dem Arbeiter*innenmilieu an deutschen Hochschulen im Vergleich zu Kindern von Akademiker*innen. Anders sieht es an der Ruhr-Universität Bochum aus: Hier studieren mehr als Hälfte der Studierenden als erste in ihrer Familie.

Die Vorurteile und Stigmatisierungen über „niedrige Klassen“ sind hartnäckig und führen zu Ausgrenzung und Abwertung der Betroffenen.

Die soziale Herkunft einer Person kann neben dem Bildungsgrad, ihrer materiellen oder sozialen Ressourcen auch über weitere bestimmte Eigenschaften definiert werden, wie etwa den Geschmack, die Hobbys oder den Dialekt.

Studierende ohne ökonomische Ressourcen im Elternhaus zwecks Studienfinanzierung müssen etwa ihren Lebensunterhalt oft durch Nebentätigkeiten sichern. Dies führt oftmals zu längeren Studienzeiten, die sich wiederum negativ auf die Möglichkeit des Erhalts eines Stipendiums auswirken oder die Möglichkeit eines Auslandssemesters erschweren.

Beispiele

  • Ausblenden der Belange von Studierenden ohne ausreichende finanzielle Mittel für bspw. Exkursionen oder technische Ausstattung
  • Lehrinhalte in Vorlesungen und Seminaren, in denen Arbeitslosig-, Obdachlosig- oder Mittellosigkeit oder ‚Bildungsferne‘ mit Unwillen oder Faulheit verknüpft werden und/oder auf Intelligenz übertragen werden
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