- In einer Stellenausschreibung wird nach einer*einem „jungen, engagierten Mitarbeitenden“ gesucht, was die Fähigkeit und das Engagement von älteren Bewerber*innen kategorisch ausschließt.
- Eine Hochschule legt die Grenze für Vertragsverlängerungen zum Zwecke der Qualifikation (Habilitation) bei 40 Jahren fest.