Diese Stellen unterstützen Sie bei Diskriminierungen, Belästigungen, Konflikten und weiteren Problemen. Sie kennen sich mit Gegebenheiten vor Ort bestens aus, vermitteln gegebenenfalls und helfen Ihnen dabei, die eigene Situation einzuschätzen. In vielen Fällen begleiten sie bei weiteren Schritten. Vertraulichkeit ist bei jeder Beratung gewährt. Beachten Sie jedoch: Die Beratung ist kein formelles Beschwerdeverfahren.
An der Ruhr-Universität gibt es Gleichstellungsbeauftragte auf dezentraler und zentraler Ebene.
Auf der Webseite der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten finden Sie neben den Ansprechpersonen auch eine Übersicht der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten und Einrichtungen.
Unter Diskriminierung verstehen wir die Benachteiligung und Herabsetzung einer Person aufgrund
Die Zentrale Antidiskriminierungsstelle der Ruhr-Universität berät ausführlich auf ihrer Webseite zu allen Kategorien der Diskriminierung.
An der Ruhr-Universität können Sie sich an die zentrale Antidiskriminierungsstelle oder an Diversitätsbeauftragte an den Fakultäten wenden.
Da jeder Fall sehr individuell ist, gibt es verschiedene Anlaufstellen, an die Sie sich wenden können.
Auf der Seite der Zentralen Antidiskriminierungsstelle finden Sie die verschiedenen Beratungs- und Unterstützungsstellen für Studierende im Kontext von Diskriminierung
An der Ruhr-Universität gibt es Gleichstellungsbeauftragte auf dezentraler und zentraler Ebene, sie können sich außerdem an die zentrale Antidiskriminierungsstelle oder die Diversitätsbeauftragten an den Fakultäten wenden.
Antidiskriminierungsstelle bzw. dezentrale Diversitätsbeauftragte
Präventiv
Akut
Bei Problemen und Anliegen aufgrund von Behinderungen und / oder chronischen Erkrankungen können sich Studierende an das Beratungszentrum zur Inklusion Behinderter (BZI) des AKAFÖ wenden.
Für Ihre Belange tritt die Beauftragte für behinderte und chronisch kranke Studierende ein und nimmt Beschwerden entgegen.
Eine weitere Anlaufstelle ist das Autonome Referat für Menschen mit Behinderungen und sämtlichen Beeinträchtigungen des AStA.
Bei psychischen Belastungen bietet die Psychologische Studienberatung Unterstützung durch Gruppen und Workshops an.
Die Arbeitsmedizin (Betriebsärztin) berät Beschäftigte, Vorgesetzte und Studierende der Ruhr-Universität Bochum zu allen Gesundheitsfragen am Arbeitsplatz beziehungsweise im Studium.
Der Inklusionsbeauftragte Bau ist Ansprechpartner für bauliche Barrieren.
Die gemeinsame Beratungsstelle Studieren mit Kind der Zentralen Studierendenberatung und der Psychologischen Studienberatung berät zu allen Fragen der Vereinbarkeit.
Für die Vereinbarkeit von Studium / Arbeit und Familie engagiert sich außerdem das Elternnetzwerk RUB.
Alle Informationen und Regelungen zum Thema Mutterschutzrecht für Studierende finden Sie auf der Webseite Mutterschutzrecht für Studierende.
Je nach Anliegen können Sie sich von Seiten Ihrer Fakultät an die Studienfachberatung wenden.
Kontaktdaten finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Fakultät.
Von Seiten der Studentischen Interessensvertretung ist Ihr Fachschaftsrat Ihre Anlaufstelle.
Ein weiteres Gremium für den Bereich der Lehre ist die Kommission für Lehre, in der alle Statusgruppen der Ruhr-Universität vertreten sind und die sich als Beratungs- und Serviceeinrichtung versteht.
Externe Rechtsberatungsstelle Machtmissbrauch
Im Zuge der gemeinsamen Selbstverpflichtungserklärung der nordrhein-westfälischen Hochschulen zum Umgang mit Machtmissbrauch in der Wissenschaft wurde eine zentrale externe Rechtsberatungsstelle eingerichtet für Betroffene von Machtmissbrauch und für hochschulinterne Stellen, die mit dem Thema befasst sind.
Die Rechtsanwältin Martina Lörsch bietet mit ihren Kolleginnen eine hochschultypübergreifende unabhängige, vertrauliche und, falls gewünscht, anonyme rechtliche Erstberatung an und unterstützt Betroffene und hochschulinterne Stellen bei der rechtlichen Einordnung von Vorfällen sowie bei Fragen zu möglichen Melde- und Beschwerdewegen.
Das Angebot richtet sich an alle Angehörigen öffentlich-rechtlicher Hochschulen in NRW (Studierende und Beschäftigte) und Mitarbeitende der Universitätsklinika sowie hochschulinterne Anlauf- und Beratungsstellen (z. B. Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsbeauftragte, AStA-Beratungsstellen u. a.).
Die Anlaufstelle versteht sich als ergänzende Instanz, die hochschulinterne Strukturen nicht ersetzt, sondern dort ansetzt, wo diese an ihre Grenzen stoßen.
An der Ruhr-Universität sichern eine Leitlinie und Compliance-Richtlinien eine gute wissenschaftliche Praxis. Die Leitlinie regelt auch das Verfahren bei vermutetem und tatsächlichem wissenschaftlichen Fehlverhalten.
Sie finden diese auf der Seite Gute wissenschaftliche Praxis.
Als Ansprechpartner*innen bei tatsächlichem oder vermutetem wissenschaftlichen Fehlverhalten hat das Rektorat der Ruhr-Universität vier Personen als Ombudsgremium ernannt.
Auch hier finden Sie die Kontaktdaten auf der Seite Gute wissenschaftliche Praxis.